Seller
Scriptfabrik
Shipping & payment
- Standard shipping β 5,62 $ Parcel delivery, 3β5 business days.
- Local pickup β 0,00 $ Pickup by arrangement with the seller.
- Shipping
- from 6,86 $
- Weight
- 0,50 kg
- Delivery
- After payment received and seller approval
- Payments
- PayPal, Stripe (vendor), Bank transfer
Returns & security
Table of contents
- scope
- subject matter of the contract
- conclusion of the contract
- right of withdrawal
- compensation
- delivery of the software
- granting of usage rights
- Licensee's obligation to cooperate
- liability for defects
- Applicable Law
- jurisdiction
- Alternative dispute resolution
1) Scope
1.1 βThese General Terms and Conditions (hereinafter referred to as "GTC") of Scriptfabrik.de " Fa. Zankoo.de " (hereinafter referred to as "Licensor") apply to all contracts that a consumer or entrepreneur (hereinafter referred to as " Licensee") concludes with the Licensor with regard to the software products (hereinafter referred to as "Software") presented by the Licensor in its online shop. The inclusion of the Licensee's own terms and conditions is hereby rejected, unless otherwise agreed.
1.2 βA consumer within the meaning of these General Terms and Conditions is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that can predominantly neither be attributed to their commercial nor their independent professional activity.
1.3 βAn entrepreneur within the meaning of these General Terms and Conditions is a natural or legal person or a partnership with legal capacity who, when concluding a legal transaction, acts in the exercise of his or her commercial or independent professional activity.
2) Subject matter of the contract
2.1 βThe subject matter of the contract is the transfer of the software offered by the Licensor to the Licensee in electronic form under the granting of certain rights of use as regulated in more detail in these General Terms and Conditions.
2.2 βThe licensee does not acquire any intellectual property rights to the software. The source code of the software is not part of the software provided.
2.3βFΓΌr die Beschaffenheit der vom Lizenzgeber ΓΌberlassenen Software ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Lizenzgebers maΓgeblich. Eine darΓΌber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet der Lizenzgeber nicht.
2.4βDie Installation ist nicht Vertragsbestandteil. Insoweit verweist der Lizenzgeber auf die Installationsanleitung. Dies gilt insbesondere auch fΓΌr die Hard- und Softwareumgebung in der die Software eingesetzt wird.
2.5βSofern sich aus der Produktbeschreibung des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, erhΓ€lt der Lizenznehmer keine zusΓ€tzlichen Support-Leistungen wie etwa Aktualisierungen der erworbenen Software-Version (Updates) oder individuellen Anwendungs-Support durch den Lizenzgeber.
3) Vertragsschluss
3.1βDie im Online-Shop des Lizenzgebers beschriebenen Software-Produkte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Lizenzgebers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Lizenznehmer.
3.2βDer Lizenznehmer kann das Angebot ΓΌber das in den Online-Shop des Lizenzgebers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Lizenznehmer, nachdem er die ausgewΓ€hlte Software in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschlieΓenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltene Software ab.
3.3βDer Lizenzgeber kann das Angebot des Lizenznehmers innerhalb von fΓΌnf Tagen annehmen,
- indem er dem Lizenznehmer eine schriftliche AuftragsbestΓ€tigung oder eine AuftragsbestΓ€tigung in Textform (Fax oder E-Mail) ΓΌbermittelt, wobei insoweit der Zugang der AuftragsbestΓ€tigung beim Lizenznehmer maΓgeblich ist, oder
- indem er dem Lizenznehmer die bestellte Software ΓΌberlΓ€sst, wobei insoweit der Zugang beim Lizenznehmer maΓgeblich ist, oder
- indem er den Lizenznehmer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Lizenzgeber das Angebot des Lizenznehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Lizenznehmer nicht mehr an seine WillenserklΓ€rung gebunden ist.
3.4βDie Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Lizenznehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des fΓΌnften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
3.5βBei der Abgabe eines Angebots ΓΌber das Online-Bestellformular des Lizenzgebers wird der Vertragstext vom Lizenzgeber gespeichert und dem Lizenznehmern nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt.
3.6βVor verbindlicher Abgabe der Bestellung ΓΌber das Online-Bestellformular des Lizenzgebers kann der Lizenznehmer mΓΆgliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die VergrΓΆΓerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrΓΆΓert wird. Seine Eingaben kann der Lizenznehmer im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange ΓΌber die ΓΌblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschlieΓenden Button anklickt.
3.7βFΓΌr den Vertragsschluss steht ausschlieΓlich die deutsche Sprache zur VerfΓΌgung.
3.8βDie Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lizenzgeber versandten E-Mails empfangen werden kΓΆnnen. Insbesondere hat der Lizenznehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lizenzgeber versandten E-Mails zugestellt werden kΓΆnnen.
4) Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsΓ€tzlich ein Widerrufsrecht zu. NΓ€here Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Lizenzgebers.
5) VergΓΌtung
5.1βFΓΌr die Γberlassung der Software unter EinrΓ€umung der erforderlichen Nutzungsrechte erhΓ€lt der Lizenzgeber eine PauschallizenzgebΓΌhr, deren HΓΆhe sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung ergibt.
5.2βDie vom Lizenzgeber angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
5.3βDem Lizenznehmer stehen verschiedene ZahlungsmΓΆglichkeiten zur VerfΓΌgung, die im Online-Shop des Lizenzgebers angegeben werden.
5.4βBei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fΓ€llig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der VerkΓ€ufer behΓ€lt sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Γberschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der VerkΓ€ufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende ZahlungsbeschrΓ€nkung hinweisen.
5.5βBei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist fΓΌr die Vorabinformation zur Zahlung fΓ€llig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des VerkΓ€ufers verlΓ€sst, nicht jedoch vor Ablauf der Frist fΓΌr die Vorabinformation. Vorabinformation (βPre-Notificationβ) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des VerkΓ€ufers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankΓΌndigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelΓΆst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die RΓΌckbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden GebΓΌhren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
6) Lieferung der Software
6.1βDer Lizenzgeber bewirkt die Lieferung, indem er dem Lizenznehmer eine digitale Kopie der Software zum Download ΓΌber das Internet zur VerfΓΌgung stellt. Hierzu stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer per E-Mail einen Link zur VerfΓΌgung, ΓΌber den der Lizenznehmer den Download der digitalen Kopie einleiten und die Speicherung der Kopie an einem von ihm gewΓ€hlten Speicherort vornehmen kann.
6.2βFΓΌr die Einhaltung von etwaigen Lieferterminen ist der Zeitpunkt maΓgebend, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Lizenznehmer mitgeteilt wird.
7) EinrΓ€umung von Nutzungsrechten
7.1βDer Lizenzgeber rΓ€umt dem Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, ΓΌbertragbares Recht ein, die Software in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung zu privaten und/oder geschΓ€ftlichen Zwecken zu nutzen.
7.2βEin Bearbeitungsrecht wird dem Lizenznehmer nicht eingerΓ€umt.
7.3βDie Vermietung der Software ist nicht zulΓ€ssig.
7.4βDem Lizenznehmer ist es verboten, ggf. vorhandenen Kopierschutz zu entfernen und/oder zu verΓ€ndern.
7.5βDer Lizenznehmer verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische MaΓnahmen dafΓΌr zu sorgen, dass die bestimmungsgemΓ€Γe Nutzung der Software sichergestellt ist.
7.6βDer Lizenznehmer ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemΓ€Γen Datensicherung dienenden VervielfΓ€ltigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemΓ€Γen Gebrauchs.
7.7βMacht der Lizenznehmer von seinem Recht zur Γbertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten Gebrauch, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Mit der Γbertragung erlΓΆschen die Nutzungsrechte des Lizenznehmers. Alle vorhandenen Kopien der Software sind zu lΓΆschen.
7.8βDie RechtseinrΓ€umung wird gem. Β§ 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Lizenznehmer die geschuldete VergΓΌtung vollstΓ€ndig geleistet hat.
7.9βVerletzt der Lizenznehmer die vereinbarten Nutzungsrechte schwerwiegend, kann der Lizenzgeber die EinrΓ€umung der Nutzungsrechte an der betroffenen Software auΓerordentlich kΓΌndigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Lizenzgeber voraus.
7.10βIm Falle der KΓΌndigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle vorhandenen Kopien der Software zu lΓΆschen und dies dem Lizenzgeber auf Verlangen in Textform zu bestΓ€tigen.
7.11βDie sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberΓΌhrt.
Mitwirkungsobliegenheiten des Lizenznehmers
8.1βDer Lizenznehmer hat sich ΓΌber die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren und trΓ€gt das Risiko, ob diese seinen WΓΌnschen und BedΓΌrfnissen entspricht. Die Einrichtung einer funktionsfΓ€higen und auch unter BerΓΌcksichtigung der zusΓ€tzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung fΓΌr die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers.
8.2βDer Lizenznehmer hat die vom Lizenzgeber fΓΌr die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise zu beachten.
8.3βDer Lizenzgeber empfiehlt dem Lizenznehmer, angemessene Vorkehrungen fΓΌr den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemÀà arbeitet (z.B. durch tΓ€gliche Datensicherung, StΓΆrungsdiagnose, regelmΓ€Γige ΓberprΓΌfung der Datenverarbeitungsergebnisse) und vor Installation der Software eine geeignete Sicherung seiner Daten durchzufΓΌhren.
9) MΓ€ngelhaftung
Ist die Software mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen MΓ€ngelhaftung.
10) Anwendbares Recht
FΓΌr sΓ€mtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze ΓΌber den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewΓ€hrte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewΓΆhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11) Gerichtsstand
If the customer acts as a merchant, a legal entity under public law or a special fund under public law with its registered office in the territory of the Federal Republic of Germany, the exclusive place of jurisdiction for all disputes arising from this contract is the seller's place of business. If the customer is based outside the territory of the Federal Republic of Germany, the seller's place of business is the exclusive place of jurisdiction for all disputes arising from this contract if the contract or claims arising from the contract can be attributed to the customer's professional or commercial activity. In the above cases, however, the seller is in any case entitled to take legal action before the court at the customer's place of business.
12) Alternative dispute resolution
12.1 βThe EU Commission provides a platform for online dispute resolution on the Internet at the following link: https://ec.europa.eu/consumers/odr
This platform serves as a contact point for the out-of-court settlement of disputes arising from online sales or service contracts involving a consumer.
12.2 βThe Seller is not obliged to participate in a dispute settlement procedure before a consumer arbitration board, but is generally willing to do so.
Alternative dispute resolution according to Art. 14 para. 1 ODR-VO and Β§ 36 VSBG:
The European Commission provides a platform for online dispute resolution (ODR), which you can find at https://ec.europa.eu/consumers/odr . We are willing to participate in an out-of-court arbitration procedure.
Β
Payment methods and listing status are shown clearly. Contact the seller if you have questions.