Table of contents
- scope
- subject matter of the contract
- conclusion of the contract
- right of withdrawal
- compensation
- delivery of the software
- granting of usage rights
- Licensee's obligation to cooperate
- liability for defects
- Applicable Law
- jurisdiction
- Alternative dispute resolution
1) Scope
1.1 These General Terms and Conditions (hereinafter referred to as "GTC") of Scriptfabrik.de " Fa. Zankoo.de " (hereinafter referred to as "Licensor") apply to all contracts that a consumer or entrepreneur (hereinafter referred to as " Licensee") concludes with the Licensor with regard to the software products (hereinafter referred to as "Software") presented by the Licensor in its online shop. The inclusion of the Licensee's own terms and conditions is hereby rejected, unless otherwise agreed.
1.2 A consumer within the meaning of these General Terms and Conditions is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that can predominantly neither be attributed to their commercial nor their independent professional activity.
1.3 An entrepreneur within the meaning of these General Terms and Conditions is a natural or legal person or a partnership with legal capacity who, when concluding a legal transaction, acts in the exercise of his or her commercial or independent professional activity.
2) Subject matter of the contract
2.1 The subject matter of the contract is the transfer of the software offered by the Licensor to the Licensee in electronic form under the granting of certain rights of use as regulated in more detail in these General Terms and Conditions.
2.2 The licensee does not acquire any intellectual property rights to the software. The source code of the software is not part of the software provided.
2.3 Für die Beschaffenheit der vom Lizenzgeber überlassenen Software ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Lizenzgebers maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet der Lizenzgeber nicht.
2.4 Die Installation ist nicht Vertragsbestandteil. Insoweit verweist der Lizenzgeber auf die Installationsanleitung. Dies gilt insbesondere auch für die Hard- und Softwareumgebung in der die Software eingesetzt wird.
2.5 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, erhält der Lizenznehmer keine zusätzlichen Support-Leistungen wie etwa Aktualisierungen der erworbenen Software-Version (Updates) oder individuellen Anwendungs-Support durch den Lizenzgeber.
3) Vertragsschluss
3.1 Die im Online-Shop des Lizenzgebers beschriebenen Software-Produkte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Lizenzgebers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Lizenznehmer.
3.2 Der Lizenznehmer kann das Angebot über das in den Online-Shop des Lizenzgebers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Lizenznehmer, nachdem er die ausgewählte Software in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltene Software ab.
3.3 Der Lizenzgeber kann das Angebot des Lizenznehmers innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Lizenznehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder
- indem er dem Lizenznehmer die bestellte Software überlässt, wobei insoweit der Zugang beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder
- indem er den Lizenznehmer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Lizenzgeber das Angebot des Lizenznehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Lizenznehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
3.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Lizenznehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
3.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lizenzgebers wird der Vertragstext vom Lizenzgeber gespeichert und dem Lizenznehmern nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt.
3.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Lizenzgebers kann der Lizenznehmer mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Lizenznehmer im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
3.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lizenzgeber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Lizenznehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lizenzgeber versandten E-Mails zugestellt werden können.
4) Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Lizenzgebers.
5) Vergütung
5.1 Für die Überlassung der Software unter Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte erhält der Lizenzgeber eine Pauschallizenzgebühr, deren Höhe sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung ergibt.
5.2 Die vom Lizenzgeber angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
5.3 Dem Lizenznehmer stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop des Lizenzgebers angegeben werden.
5.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
5.5 Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
6) Lieferung der Software
6.1 Der Lizenzgeber bewirkt die Lieferung, indem er dem Lizenznehmer eine digitale Kopie der Software zum Download über das Internet zur Verfügung stellt. Hierzu stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer per E-Mail einen Link zur Verfügung, über den der Lizenznehmer den Download der digitalen Kopie einleiten und die Speicherung der Kopie an einem von ihm gewählten Speicherort vornehmen kann.
6.2 Für die Einhaltung von etwaigen Lieferterminen ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Lizenznehmer mitgeteilt wird.
7) Einräumung von Nutzungsrechten
7.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, übertragbares Recht ein, die Software in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung zu privaten und/oder geschäftlichen Zwecken zu nutzen.
7.2 Ein Bearbeitungsrecht wird dem Lizenznehmer nicht eingeräumt.
7.3 Die Vermietung der Software ist nicht zulässig.
7.4 Dem Lizenznehmer ist es verboten, ggf. vorhandenen Kopierschutz zu entfernen und/oder zu verändern.
7.5 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.
7.6 Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
7.7 Macht der Lizenznehmer von seinem Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten Gebrauch, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Mit der Übertragung erlöschen die Nutzungsrechte des Lizenznehmers. Alle vorhandenen Kopien der Software sind zu löschen.
7.8 Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Lizenznehmer die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat.
7.9 Verletzt der Lizenznehmer die vereinbarten Nutzungsrechte schwerwiegend, kann der Lizenzgeber die Einräumung der Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Lizenzgeber voraus.
7.10 Im Falle der Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle vorhandenen Kopien der Software zu löschen und dies dem Lizenzgeber auf Verlangen in Textform zu bestätigen.
7.11 Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.
Mitwirkungsobliegenheiten des Lizenznehmers
8.1 Der Lizenznehmer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Die Einrichtung einer funktionsfähigen und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers.
8.2 Der Lizenznehmer hat die vom Lizenzgeber für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise zu beachten.
8.3 Der Lizenzgeber empfiehlt dem Lizenznehmer, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) und vor Installation der Software eine geeignete Sicherung seiner Daten durchzuführen.
9) Mängelhaftung
Ist die Software mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
10) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11) Gerichtsstand
If the customer acts as a merchant, a legal entity under public law or a special fund under public law with its registered office in the territory of the Federal Republic of Germany, the exclusive place of jurisdiction for all disputes arising from this contract is the seller's place of business. If the customer is based outside the territory of the Federal Republic of Germany, the seller's place of business is the exclusive place of jurisdiction for all disputes arising from this contract if the contract or claims arising from the contract can be attributed to the customer's professional or commercial activity. In the above cases, however, the seller is in any case entitled to take legal action before the court at the customer's place of business.
12) Alternative dispute resolution
12.1 The EU Commission provides a platform for online dispute resolution on the Internet at the following link: https://ec.europa.eu/consumers/odr
This platform serves as a contact point for the out-of-court settlement of disputes arising from online sales or service contracts involving a consumer.
12.2 The Seller is not obliged to participate in a dispute settlement procedure before a consumer arbitration board, but is generally willing to do so.
Alternative dispute resolution according to Art. 14 para. 1 ODR-VO and § 36 VSBG:
The European Commission provides a platform for online dispute resolution (ODR), which you can find at https://ec.europa.eu/consumers/odr . We are willing to participate in an out-of-court arbitration procedure.
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